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   OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07 - 3   

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OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07 - 3 (https://dejure.org/2008,4555)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.08.2008 - 5 U 27/07 - 3 (https://dejure.org/2008,4555)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. August 2008 - 5 U 27/07 - 3 (https://dejure.org/2008,4555)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung bzw. Rücktritt vom Versicherungsvertrag durch den Versicherer wegen unterbliebener bzw. unrichtiger Angaben zu Erkrankungen im Versicherungsantrag des Inhabers einer kleinen Speisegaststätte

  • IWW
  • IWW

    § 123 Abs. 1 BGB, § 142 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 S. 2 VVG, § 16 VVG, § 1 Abs. 1 BB-BUZ, § 2 Abs. 1 BB-BUZ
    BGB, VVG, BB-BUZ

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen Kniebeschwerden aufgrund einer Gonarthrose; Anfechtung des gesamten Vertrags wegen arglistiger Täuschung durch die Nichtangabe bestimmter Vorerkrankungen bzw. Behandlungen im Versicherungsantragsformular; ...

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; VVG § 16; ; VVG § 16 Abs. 1; ; VVG § 21; ; BGB § 142 Abs. 1; ; BB-BUZ § 2 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2; VVG a. F. § 16 ff.
    Die Angabe "Arthroskopie (ausgeheilt)" durch den VN im Antragsformular verpflichtet den Versicherer zu weiteren Nachfragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16 Abs. 1; VVG § 21; BGB § 123 Abs. 1
    Nachfrageobliegenheit des Berufsunfähigkeitsversicherers bei Angaben im Antragsformular zu ausgeheilter Kniegelenkerkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - VR trägt Beweislast, dass VN den Agenten bei Antragstellung nicht vollständig informiert hat

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Versicherung trägt Beweislast für Angaben im Antragsformular!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Versicherung trägt Beweislast für Angaben im Anragsformular!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versicherung trägt Beweislast für Angaben im Antragsformular

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 99
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95

    Verlagerung der Tätigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers als Verweisung auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07
    Denn es wird für einen Außenstehenden ohne weiteres nachvollziehbar, welcher Art die von der Klägerin regelmäßig ausgeübten Tätigkeiten waren, welchen Umfang und Häufigkeit sie annahmen und welche Anforderungen sie an die (auch körperliche) Leistungsfähigkeit stellten (vgl. BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 [1091]; Urt. v. 22.09.2004 - IV ZR 200/03 - NJW-RR 2004, 1679).

    Er übt daher seinen Beruf grundsätzlich auch dann noch aus, wenn er eine bisher ihm vorbehaltene Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausführen kann, er statt dessen aber eine andere betriebliche Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung auszuüben und - sei es im Wege der Umorganisation der Arbeit - zu übernehmen in der Lage ist (BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 [1092]; Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401 [1403]).

    Hiervon kann insbesondere dann nicht ausgegangen werden, wenn er, etwa aufgrund der Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte, auf Dauer ins Gewicht fallende Einkommenseinbußen zu befürchten hätte (BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 [1092]).

  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07
    Hierdurch ist das Landgericht seiner Verpflichtung, den Sachverständigen über den von ihm zugrunde zu legenden unverrückbaren Sachverhalt zu unterrichten, nachgekommen (vgl. BGH, Urt. v. 22.09.2004 - IV ZR 200/03 - NJW-RR 2004, 1679).

    Denn es wird für einen Außenstehenden ohne weiteres nachvollziehbar, welcher Art die von der Klägerin regelmäßig ausgeübten Tätigkeiten waren, welchen Umfang und Häufigkeit sie annahmen und welche Anforderungen sie an die (auch körperliche) Leistungsfähigkeit stellten (vgl. BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 [1091]; Urt. v. 22.09.2004 - IV ZR 200/03 - NJW-RR 2004, 1679).

  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 201/93

    Rechtsfolgen der Unterlassung einer Risikoprüfung durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07
    Ein hierauf gestütztes Rücktrittsrecht scheitert jedenfalls an einem Verstoß der Beklagten gegen ihre Nachfrageobliegenheit (BGH, Urt. v. 02.11.1994 - IV ZR 201/93 - VersR 1995, 80).

    Tut er das nicht, kann er, nachdem er bei der Schließung des Vertrags die Klärung erkennbar unzulänglicher Angaben seines künftigen Vertragspartners zurückgestellt hat, nicht den Eintritt des Versicherungsfalls zum Anlass für einen leistungsbefreienden Rücktritt nehmen (BGH, Urt. v. 02.11.1994 - IV ZR 201/93 - VersR 1995, 80 [81]).

  • OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeit einer Operation unter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07
    Er übt daher seinen Beruf grundsätzlich auch dann noch aus, wenn er eine bisher ihm vorbehaltene Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausführen kann, er statt dessen aber eine andere betriebliche Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung auszuüben und - sei es im Wege der Umorganisation der Arbeit - zu übernehmen in der Lage ist (BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 [1092]; Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401 [1403]).

    Darüber hinaus muss dem mitarbeitenden Betriebsinhaber nach Durchführung der Umorganisation noch ein adäquater Arbeitsplatz im Sinne einer "vernünftigen Arbeit" im Unternehmen verbleiben (Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401 [1403]; Voit/Knappmann, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 2 BUZ Rn. 20 m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 451/02

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Betriebsumorganisation

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07
    Der Versicherungsnehmer könnte einem solchen Vorbringen lediglich mit Beweisangeboten entgegen treten, die als Ausforschungsversuch anzusehen wären (vgl. BGH, Urt. v. 28.09.1994 - IV ZR 226/93 - NJW-RR 1995, 20 [21]; Senat, Urt. v. 29.10.2003 - 5 U 451/02-58 - VersR 2004, 1165 [1166]).

    Es ist bereits im Ansatz nicht erkennbar, inwieweit der Betrieb einer Gaststätte ohne zusätzliche Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen, zu dennen der Versicherungsnehmer nicht verpflichtet ist (vgl. BGH, Urt. v. 11.12.1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 [438]; Senat, Urt. v. 29.10.2003 - 5 U 451/02-58 - VersR 2004, 1165 [1167]), zu derartigen Tätigkeiten befähigen soll.

  • OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 50/05

    Zur Anfechtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen verschwiegenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07
    Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrages beeinflusst werden kann (BGH, Urt. v. 14.07.2004 - IV ZR 161/03 - VersR 2004, 1297 [1298]; Senat, Urt. v. 09.11.2005 - 5 U 50/05-6 - VersR 2006, 681 [682]).

    Die Beklagte hat nicht den ihr obliegenden Beweis führen können, dass die Klägerin den Zeugen G., der als Generalagent der Beklagten den Versicherungsantrag aufgenommen hat, objektiv nur unzulänglich informiert und dabei subjektiv billigend in Kauf genommen hat, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bilden würde (Senat, Urt. v. 09.11.2005 - 5 U 50/05- 6 - VersR 2006, 681 [682]).

  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07
    Es ist bereits im Ansatz nicht erkennbar, inwieweit der Betrieb einer Gaststätte ohne zusätzliche Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen, zu dennen der Versicherungsnehmer nicht verpflichtet ist (vgl. BGH, Urt. v. 11.12.1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 [438]; Senat, Urt. v. 29.10.2003 - 5 U 451/02-58 - VersR 2004, 1165 [1167]), zu derartigen Tätigkeiten befähigen soll.
  • OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06

    Nachweispflicht für Verletzung der Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07
    Die Beweislast für die unterbliebene Angabe eines gefahrerheblichen Umstands liegt beim Versicherer (Prölss, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., §§ 16, 17 Rn. 41; Senat, Urt. v. 13.12.2006 - 5 U 137/06-28 - VersR 2007, 675 [676]).
  • BGH, 03.11.1993 - IV ZR 185/92

    Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung - Beurteilung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07
    Der mitarbeitende Betriebsinhaber hat vorzutragen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass ihm auch eine zumutbare Betriebsumorganisation keine von ihm gesundheitlich noch zu bewältigenden Betätigungsmöglichkeiten eröffnen könnte, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen würden (BGH, Urt. v. 03.11.1993 - IV ZR 185/92 - VersR 1994, 205 [206] m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 10.04.2002 - 5 U 562/01

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Bedeutung des Rechts auf Arbeitszeitgestaltung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07
    Allein die mit dem Betrieb einer Gaststätte verbundene kundenorientierte Tätigkeit genügt hierfür zweifellos nicht (vgl. dazu Senat, Urt. v. 10.04.2002 - 5 U 562/01-38 - NJW-RR 2003, 528 f.).
  • BGH, 28.09.1994 - IV ZR 226/93

    Vergleichstätigkeit - Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • OLG Koblenz, 29.06.2001 - 10 U 1073/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - unzumutbare Betriebsumstellung -

  • OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92

    Anspruch eines Masseurs und medizinischen Bademeisters auf Gewährung von

  • KG, 07.06.2002 - 6 U 5317/00
  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

  • BGH, 03.07.2002 - IV ZR 145/01

    Darlegungs- und Beweislast für mündliche Willenserklärungen im Rahmen des

  • OLG Saarbrücken, 30.07.2003 - 5 U 50/02

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verletzung der Anzeigeobliegenheit bei

  • OLG Köln, 30.07.2003 - 16 Wx 149/03

    Ermächtigung des Verwalters zur Geltendmachung im eigenen Namen

  • OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22

    Vorliegen einer Berufsunfähigkeit

    Das Gericht kann seine Überzeugung von der Ausgestaltung des - vom Berufsunfähigkeitsversicherer (zulässigerweise, § 138 Abs. 4 ZPO) mit Nichtwissen bestrittenen - früheren Berufes im Einzelfall auch auf die persönlichen Angaben des Versicherten stützen (im Anschluss an Senat, Urteile vom 13. August 2008 - 5 U 27/07-3, VersR 2009, 99 und vom 27. März 2019 - 5 U 44/17, juris = VersR 2020, 151 Ls.).(Rn.16).
  • OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17

    Nachweis der Berufsunfähigkeit in versicherter Zeit und mögliche Vorerkrankung

    Dies genügt bereits, um dem klägerischen Vortrag zu folgen, denn es ist möglich, eine Überzeugung über die Ausgestaltung des Berufes auf die persönlichen Angaben des Versicherten zu stützen (Senat, Urt. v.13.08.2008 - 5 U 27/07-3).
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit eines selbstständigen

    Es ist möglich, eine Überzeugung über die Ausgestaltung des Berufes alleine auf die persönlichen Angaben des Versicherten zu stützen (Senat, Urt. v.13.08.2008 - 5 U 27/07-3).
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